Chip und Heimtierdatenbank: Was Hundehalter wissen müssen

Ein Mikrochip allein reicht nicht aus. Damit dein Hund eindeutig dir zugeordnet werden kann, muss die Chipnummer zusätzlich in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert sein.

In Wien gelten dafür klare Fristen. Hier erfährst du, wann dein Hund gechippt und registriert werden muss, wie du die Eintragung kontrollierst und was bei einem Halterwechsel oder geänderten Daten zu beachten ist

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Hunde müssen spätestens mit 3 Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe, gechippt werden.
  • Die Registrierung in der Heimtierdatenbank muss grundsätzlich binnen einem Monat nach Chippen, Einreise oder Übernahme erfolgen.
  • Der Chip allein genügt nicht. Erst die Registrierung verknüpft die Chipnummer mit Halter- und Tierdaten.
  • Die eigene Eintragung über die Heimtierdatenbank ist mit ID Austria kostenlos möglich.
  • Nur bei korrekter Registrierung kann ein aufgefundener Hund über die Chipnummer wieder seinem Halter zugeordnet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Chip und Registrierung?

Der Mikrochip und die Registrierung gehören zusammen, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben. Der Chip selbst enthält nur eine 15-stellige Identifikationsnummer. Erst durch die Eintragung in der Heimtierdatenbank wird diese Nummer mit den Daten des Hundes und des Halters verknüpft.

Ein gechippter Hund ist daher nicht automatisch registriert. Genau das ist einer der häufigsten Irrtümer.

Auf dem Mikrochip selbst ist keine Adresse und kein Name des Halters gespeichert. Er enthält nur eine eindeutige 15-stellige Nummer.

Wird der Chip mit einem Lesegerät ausgelesen, kann diese Nummer anschließend in der Heimtierdatenbank abgefragt werden. Nur wenn dort ein gültiger Datensatz hinterlegt ist, lässt sich der Hund einem Halter zuordnen.

Ohne Registrierung ist die Chipnummer zwar eindeutig, aber sie führt zu keinem Halterdatensatz. Ein Tierarzt, Tierheim oder eine Behörde kann den Hund dann zwar identifizieren, aber nicht zuverlässig feststellen, wem er gehört.

Deshalb sind in Österreich für Hunde beides vorgeschrieben: Kennzeichnung mit Mikrochip und Registrierung in der Heimtierdatenbank.

Die 15-stellige Chipnummer findest du normalerweise im Heimtierausweis oder Impfpass deines Hundes.

Wenn du unsicher bist, kann ein Tierarzt den Chip mit einem Lesegerät auslesen. Mit der Nummer kannst du anschließend prüfen, ob dein Hund in der Heimtierdatenbank registriert ist.

Wann muss mein Hund gechippt und registriert werden?

Für Hunde gelten zwei getrennte Fristen: eine für das Chippen und eine für die Registrierung in der Heimtierdatenbank. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben.

Dein Hund muss spätestens im Alter von drei Monaten gechippt sein.

Wird er schon vorher weitergegeben, muss die Kennzeichnung jedenfalls vor der ersten Weitergabe erfolgen. Das betrifft beispielsweise die Abgabe durch einen Züchter.

Die Registrierung in der Heimtierdatenbank muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach dem Chippen, der Einreise nach Österreich oder der Übernahme eines bereits gekennzeichneten Hundes erfolgen.

Unabhängig davon muss die Registrierung jedenfalls vor einer weiteren Weitergabe des Hundes erledigt sein.

Auch dann musst du darauf achten, dass der Hund korrekt auf dich registriert wird. Eine bereits vorhandene Chipnummer bedeutet nicht automatisch, dass die hinterlegten Halterdaten stimmen.

Bei einer Übernahme solltest du deshalb kontrollieren, ob der Halterwechsel in der Heimtierdatenbank tatsächlich eingetragen wurde. Änderungen der Halterdaten können über die Heimtierdatenbank selbst, über die Behörde oder über eine entsprechende Meldestelle vorgenommen werden.

Wie kann ich prüfen, ob mein Hund richtig registriert ist?

Ob dein Hund tatsächlich in der österreichischen Heimtierdatenbank eingetragen ist, kannst du online über die Suchfunktion der Heimtierdatenbank kontrollieren. Dafür brauchst du die 15-stellige Chipnummer deines Hundes.

Wichtig: Eine Registrierung bei einer privaten Tierdatenbank bedeutet nicht automatisch, dass dein Hund auch korrekt in der zentralen Heimtierdatenbank erfasst ist. Genau deshalb lohnt sich die direkte Kontrolle.

Öffne die Online-Suche der Heimtierdatenbank und gib dort die 15-stellige Chipnummer deines Hundes ein.

Wird dein Hund gefunden, ist zumindest ein Datensatz vorhanden. Bei einer erfolgreichen Registrierung oder einem Halterwechsel wird außerdem eine Registrierungsnummer vergeben. Diese dient als Bestätigung, dass die Meldung erfolgt ist.

Wird die Chipnummer in der Heimtierdatenbank nicht gefunden, solltest du zuerst kontrollieren, ob du die Nummer richtig eingegeben hast.

Ist dein Hund nur bei einer privaten Datenbank registriert, kläre dort, ob die Daten tatsächlich an die österreichische Heimtierdatenbank übermittelt wurden. Fehlt die behördliche Registrierung, musst du sie nachholen

Ja. Mit einer ID Austria kannst du deinen Hund selbst online in der Heimtierdatenbank registrieren. Die Stadt Wien weist darauf hin, dass diese Online-Registrierung kostenlos möglich ist.

Alternativ kann die Meldung beispielsweise über einen Tierarzt oder das Veterinäramt erfolgen. Dafür können Kosten anfallen.

Welche Daten muss ich aktuell halten?

Die Registrierung ist nicht mit der ersten Eintragung erledigt. Ändern sich wichtige Daten zum Hund oder zum Halter, müssen diese in der Heimtierdatenbank aktualisiert werden. Dazu zählen insbesondere Änderungen bei Name, Adresse oder Kontaktdaten sowie ein Halterwechsel.

Wichtig für Wien: Die Registrierung in der Heimtierdatenbank ersetzt nicht die Anmeldung zur Wiener Hundeabgabe. Das sind zwei getrennte Vorgänge. Deinen Hund musst du zusätzlich innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Wien zur Hundeabgabe anmelden. Zuständig ist die MA 6

Ändern sich deine Kontaktdaten oder die Daten des Hundes, sollten die Einträge in der Heimtierdatenbank entsprechend angepasst werden.

Besonders wichtig sind eine neue Adresse, geänderte Telefonnummern oder E-Mail-Adressen sowie ein Wechsel des Halters. Nur mit aktuellen Daten kann ein aufgefundener Hund zuverlässig zugeordnet werden.

Wird ein Hund weitergegeben, muss der neue Halter in der Heimtierdatenbank eingetragen werden. Es reicht nicht, wenn der Hund weiterhin nur auf den bisherigen Halter registriert bleibt.

Der Halterwechsel sollte zeitnah nach der Übernahme erledigt und anschließend kontrolliert werden.

Auch der Tod eines Hundes sollte in der Heimtierdatenbank gemeldet werden, damit der Datensatz entsprechend aktualisiert wird.

Zusätzlich können in Wien noch weitere Meldungen relevant sein, etwa bei der Hundeabgabe. Diese Vorgänge sind von der Heimtierdatenbank getrennt zu betrachten.

Was ist der Unterschied zwischen Heimtierdatenbank und privaten Registrierungsstellen?

Die österreichische Heimtierdatenbank ist die zentrale gesetzliche Datenbank für registrierungspflichtige Hunde. Daneben gibt es private Tierregister, bei denen Hunde zusätzlich eingetragen werden können. Diese privaten Register ersetzen die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung aber nicht.

Nein. Eine Eintragung bei einer privaten Registrierungsstelle ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene Meldung an die österreichische Heimtierdatenbank nicht.

Private Register können zusätzlich sinnvoll sein, etwa um die Auffindbarkeit eines Hundes zu erhöhen. Entscheidend ist aber, dass die Chipnummer auch korrekt in der Heimtierdatenbank hinterlegt ist.

Nicht zwingend. Je nach Anbieter kann eine Weiterleitung oder Meldung an die Heimtierdatenbank angeboten werden, darauf solltest du dich aber nicht blind verlassen.

Kontrolliere deshalb nach der Registrierung immer direkt über die Heimtierdatenbank, ob dein Hund dort tatsächlich gefunden wird.

Private Tierregister gibt es schon lange und sie bieten teilweise zusätzliche Services rund um Fundtiere oder Halterkontakte.

Für die gesetzliche Registrierung deines Hundes ist in Österreich aber die Heimtierdatenbank maßgeblich. Private Register sind höchstens eine Ergänzung, kein Ersatz.

Was passiert, wenn mein Hund nicht registriert ist?

Die Registrierung in der Heimtierdatenbank ist gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt sie, ist der Hund zwar möglicherweise gechippt, aber rechtlich nicht vollständig erfasst. Außerdem kann genau das zum Problem werden, wenn der Hund entläuft oder aufgefunden wird: Die Chipnummer lässt sich dann nicht zuverlässig einem aktuellen Halter zuordnen.

Eine fehlende Registrierung ist außerdem eine Verwaltungsübertretung nach dem Tierschutzgesetz und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Nein. Chippen und Registrierung sind zwei getrennte Pflichten. Ein Hund, der zwar einen Mikrochip trägt, aber nicht in der Heimtierdatenbank registriert ist, erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig.

Die Registrierung muss daher nachgeholt werden.

Ja. Wenn dein Hund bereits gechippt ist, kannst du die Registrierung grundsätzlich jederzeit nachholen.

Mit ID Austria kannst du die Eintragung selbst kostenlos vornehmen. Alternativ ist die Registrierung auch über einen Tierarzt oder über das Veterinäramt möglich; dort können Kosten anfallen.

Die Heimtierdatenbank dient unter anderem dazu, entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde wieder ihrem Halter zuordnen zu können.

Ist die Chipnummer nicht oder nur mit veralteten Daten registriert, kann genau diese Zuordnung scheitern oder unnötig verzögert werden.

Offizielle Informationen zur Leinen- und Maulkorbpflicht

Heimtierdatenbank

Hier kannst du prüfen, ob dein Hund registriert ist, und dich mit ID Austria anmelden, um Einträge selbst vorzunehmen oder zu aktualisieren.

Stadt Wien: Chippen und Registrieren

Die Stadt Wien erklärt Fristen, Registrierungsmöglichkeiten, Halterwechsel und Kosten. Die Selbstregistrierung ist kostenlos, über das Veterinäramt fallen derzeit 27,54 Euro pro Eintragung oder Datenänderung an.