Regeln & Infos für Hundehalter in Wien
Wer in Wien mit Hund lebt, sollte die wichtigsten Regeln kennen: Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Hundeabgabe, Sachkundenachweis, Registrierung und Verhalten im öffentlichen Raum. Auf dieser Seite findest du einen Überblick über die wichtigsten Pflichten und weiterführende Informationen für den Alltag mit Hund in Wien.
Das Wichtigste auf einen Blick
Wichtige Themen im Überblick
Hundeabgabe / Hundesteuer in Wien
Wer in Wien einen Hund hält, muss ihn anmelden und die Hundeabgabe bezahlen. Umgangssprachlich wird diese Abgabe oft als Hundesteuer bezeichnet. Zuständig ist die Stadt Wien.
Wann muss ich meinen Hund anmelden?
Ein Hund muss in Wien innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden, nachdem er nach Wien gebracht wurde und das Alter von 3 Monaten erreicht hat.
Für die Anmeldung wird unter anderem die Mikrochip-Nummer benötigt.
Die Anmeldung kann online über das Formular der Stadt Wien erfolgen.
Quelle:
https://www.wien.gv.at/amtswege/hundeabgabe-hundesteuer-meldung
Wie hoch ist die Hundeabgabe in Wien?
Die Hundeabgabe beträgt derzeit:
- 72 Euro pro Jahr für den ersten Hund
- 105 Euro pro Jahr für jeden weiteren Hund
Ab 1. Jänner 2027 beträgt die Hundeabgabe einheitlich 120 Euro pro Hund und Kalenderjahr.
Für Listenhunde beträgt die Hundeabgabe ab 1. Jänner 2027 jährlich 240 Euro, wenn die Haltung ab diesem Zeitpunkt neu begonnen wird oder ein Halterwechsel erfolgt.
Welche Daten brauche ich für die Anmeldung?
Für die Anmeldung werden Daten zum Hund und zum Hundehalter benötigt.
Dazu gehören unter anderem:
• Mikrochip-Nummer
• Rasse
• Geschlecht
• Geburtsdatum bzw. Alter
• Übernahmedatum
• Name und Adresse des Hundehalters
• Geburtsdatum
• Telefonnummer und E-Mail-Adresse
• Information zum Sachkundenachweis
Quelle:
https://www.wien.gv.at/amtswege/hundeabgabe-hundesteuer-meldung
Wann muss ich meinen Hund abmelden oder eine Änderung melden?
Du musst eine Änderung melden, wenn der Hund nicht mehr in Wien gehalten wird, verstorben ist, an einen neuen Halter übergeben wird oder du innerhalb Wiens übersiedelst.
Für Abmeldung, Besitzwechsel und Übersiedlung steht dasselbe Online-Formular der Stadt Wien zur Verfügung. Halte dafür insbesondere die Chipnummer des Hundes bereit.
Sachkundenachweis in Wien
Seit 1. Juli 2026 besteht der Sachkundenachweis für Hunde aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Den vierstündigen Theorieteil musst du grundsätzlich vor Beginn der Hundehaltung absolvieren.
Zusätzlich ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Anschaffung eine zweistündige Praxiseinheit zu absolvieren. Der Hund muss dafür mindestens sechs Monate alt sein.
Was ist der Sachkundenachweis?
Der Sachkundenachweis soll grundlegende Kenntnisse über die Haltung, Versorgung und das Verhalten von Hunden vermitteln.
Der Theorieteil dauert vier Stunden und muss grundsätzlich vor Aufnahme der Hundehaltung absolviert werden. Beim Praxisteil werden der Umgang mit dem eigenen Hund und wichtige Alltagssituationen behandelt.
Für beide Teile erhältst du jeweils eine Teilnahmebestätigung.
Wann brauche ich den Sachkundenachweis?
Den Theorieteil musst du grundsätzlich absolvieren, bevor du die Haltung eines Hundes aufnimmst. Der Praxisteil folgt innerhalb von zwölf Monaten nach der Anschaffung.
Für bestimmte Personengruppen gelten Ausnahmen. Ob eine Ausnahme auf dich zutrifft, solltest du anhand der aktuellen offiziellen Vorgaben prüfen.
In Wien gilt bis 1. Juli 2027 eine Übergangsregelung: Solange der bisherige Wiener Sachkundenachweis angeboten wird, ersetzt er den Theorieteil des neuen Sachkundenachweises.
Wofür brauche ich den Nachweis später?
Die Teilnahmebestätigung des Theorieteils musst du bei der Registrierung deines Hundes in der Österreichischen Heimtierdatenbank hochladen.
Da der Praxisteil erst nach Beginn der Haltung absolviert wird, wird diese Teilnahmebestätigung später ergänzt.
Für die Anmeldung zur Wiener Hundeabgabe wird der Sachkundenachweis nicht als eigenes Dokument vorgelegt. Im Formular wird lediglich abgefragt, ob ein Sachkundenachweis vorhanden ist.
Chip & Heimtierdatenbank
Warum reicht der Chip allein nicht aus?
Der Mikrochip enthält einen eindeutigen Code. Dieser Code hilft aber nur dann, wenn er mit den Daten des Hundes und des Hundehalters in einer Datenbank verknüpft ist.
Deshalb muss ein Hund nicht nur gechippt, sondern auch registriert werden. Nur so kann ein entlaufener Hund seinem Halter zugeordnet werden.
Wann muss mein Hund gechippt und registriert sein?
Alle Hunde müssen spätestens im Alter von 3 Monaten gechippt werden – jedenfalls vor der ersten Weitergabe an einen neuen Besitzer.
Die Registrierung in der Heimtierdatenbank muss innerhalb eines Monats nach dem Chippen, der Einreise nach Österreich oder der Übernahme des Hundes erfolgen – jedenfalls aber vor einer weiteren Weitergabe.
Wo kann ich die Registrierung prüfen?
Die Registrierung kann über die Heimtierdatenbank geprüft werden. Dafür wird der 15-stellige Code des Mikrochips benötigt.
Diesen Code findest du im Heimtierausweis oder Impfpass deines Hundes.
Was muss ich bei Umzug oder neuen Kontaktdaten tun?
Ändern sich die Daten des Hundehalters, müssen diese innerhalb von 1 Monat bekannt gegeben werden. Das gilt zum Beispiel bei einem Umzug oder neuen Kontaktdaten.
Aktuelle Daten sind wichtig, damit ein entlaufener Hund rasch zugeordnet und der Halter verständigt werden kann.
Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln
In den Wiener Öffis müssen Hunde außerhalb eines geeigneten geschlossenen Behältnisses an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Für größere Hunde ist grundsätzlich eine Fahrkarte erforderlich. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Jahreskarten, KlimaTickets und anerkannte Assistenzhunde.
Bestimmte Hunde & zusätzliche Vorgaben
Für bestimmte Hunde gelten in Wien zusätzliche Vorgaben. Das betrifft insbesondere Listenhunde, hundeführscheinpflichtige Hunde und Hunde, für die behördliche Auflagen bestehen. Hier findest du einen kurzen Überblick – die Details sollten immer direkt bei der Stadt Wien geprüft werden.
Was sind Listenhunde in Wien?
Die Stadt Wien führt bestimmte Hunderassen und Kreuzungen dieser Hunde als Listenhunde. Dazu zählen unter anderem Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler und Dogo Argentino.
Auch Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als Listenhunde. Bei Hunden wie dem American Bully kann die nachweisbare Abstammung entscheidend dafür sein, ob sie als Listenhund eingestuft werden.
Welche besonderen Regeln gelten für Listenhunde?
Für Listenhunde gelten in Wien besondere Vorschriften. Der verpflichtende Hundeführschein ist abzulegen.
Listenhunde, die älter als 6 Monate sind, müssen an öffentlichen Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden. Das gilt auch auf Flächen, die von Personen genutzt werden, die nicht im selben Haushalt leben, sowie in geschlossenen Höfen oder Stiegenhäusern von Wohnhausanlagen.
Ohne Maulkorb und Leine dürfen sich Listenhunde nur in komplett umzäunten Hundezonen bewegen.
Wer einen Listenhund führt, darf höchstens 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Bei einem Verstoß droht eine Geldstrafe von 1.000 Euro.
Die Zucht von Listenhunden ist in Wien seit 1. Jänner 2020 verboten.
Was ist der verpflichtende Hundeführschein?
Für Listenhunde ist in Wien der verpflichtende Hundeführschein vorgeschrieben. Die Prüfung muss innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Haltung abgelegt werden.
Der Hund muss bei Antritt zur Prüfung mindestens 6 Monate alt sein. Nach der ersten positiv absolvierten Prüfung musst du die Prüfung mit demselben Hund innerhalb von 21 bis 24 Monaten einmal wiederholen.
Der verpflichtende Hundeführschein befreit nicht von der Hundeabgabe.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Wer ohne Hundeführschein oder ohne gültige Hundekarte mit einem Listenhund angetroffen wird, muss laut Stadt Wien mit einer Geldstrafe von mindestens 1.000 Euro rechnen.
Wenn ein Listenhund keinen Maulkorb trägt, beträgt die Strafe mindestens 100 Euro. Bei wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder weitere Maßnahmen folgen.
Hinweis zu Regeln und Quellen
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung für Hundehalter in Wien. Rechtliche Vorgaben können sich ändern. Prüfe verbindliche Details daher immer direkt bei der Stadt Wien oder der zuständigen Behörde.
- Hauptquellen: Stadt Wien – Vorgaben für die Hundehaltung, Leinen- und Maulkorbpflicht, Hundeabgabe, Chip & Heimtierdatenbank, Listenhunde und Hundeführschein.
Stand der redaktionellen Prüfung: Juli 2026
