Sachkundenachweis
Wer in Wien einen Hund anschaffen möchte, muss seit 1. Juli 2026 grundsätzlich einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser besteht aus einem Theorieteil vor Beginn der Hundehaltung und einer praktischen Einheit mit dem eigenen Hund nach der Anschaffung.
Hier erfährst du, wer den Sachkundenachweis benötigt, welche Fristen gelten, wie Theorie und Praxis ablaufen und welche Übergangsregelung derzeit in Wien besteht.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Theorieteil dauert vier Stunden und muss vor Beginn der Hundehaltung absolviert werden.
- Die Praxiseinheit dauert zwei Stunden und muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Anschaffung stattfinden.
- Beim Praxisteil muss der Hund mindestens sechs Monate alt sein.
- Der Kurs muss in dem Bundesland absolviert werden, in dem der Hund gehalten wird.
- In Wien gilt bis einschließlich 30. Juni 2027 eine Übergangsregelung.
Sachkundenachweis in Wien: Theorie und Praxis
Seit 1. Juli 2026 gilt auch in Wien der neue bundesweite Sachkundenachweis. Für Hunde besteht er aus einem vierstündigen Theorieteil vor Beginn der Hundehaltung und einer zweistündigen Praxiseinheit mit dem eigenen Hund.
Bis einschließlich 30. Juni 2027 gilt in Wien eine Übergangsregelung: Der bisherige Wiener Sachkundenachweis wird weiterhin angeboten und als Theorieteil des neuen bundesweiten Nachweises anerkannt. Ab 1. Juli 2027 gelten ausschließlich die neuen bundesweiten Vorgaben.
Der vierstündige Theorieteil muss grundsätzlich abgeschlossen sein, bevor du mit der Haltung des Hundes beginnst. Für den Kurs erhältst du eine Teilnahmebestätigung.
Die zweistündige Praxiseinheit musst du innerhalb von zwölf Monaten nach der Anschaffung („Aufnahme der Hundehaltung“) absolvieren. Dein Hund muss bei der Praxiseinheit mindestens sechs Monate alt sein. Auch für den Praxisteil erhältst du eine Teilnahmebestätigung.
Der bundesweite Sachkundenachweis vermittelt grundlegendes Wissen für die Haltung eines Hundes. Der verpflichtende Wiener Hundeführschein ist dagegen eine Prüfung für Halter und Verwahrer bestimmter Listenhunde.
Zur Hundeführscheinprüfung werden Personen zugelassen, die mindestens 16 Jahre alt sind. Der Hund muss bei der Prüfung mindestens sechs Monate alt sein. Der Halter muss die Prüfung grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Haltung positiv absolvieren.
Für Listenhunde gilt in Wien an öffentlichen Orten grundsätzlich Maulkorb- und Leinenpflicht – auch nach bestandener Hundeführscheinprüfung. Ausgenommen sind allseits umzäunte Hundezonen. In nicht umzäunten Hundeauslaufzonen muss der Hund weiterhin einen Maulkorb tragen.
In der eigenen Wohnung oder einem ausschließlich privat genutzten, sicher eingefriedeten Garten greift diese Regel für öffentliche Orte nicht.
Ja. Hast du den bisherigen vierstündigen Wiener Sachkundenachweis spätestens bis zum 30. Juni 2027 absolviert, wird er als Theorieteil des neuen bundesweiten Sachkundenachweises anerkannt. Die zweistündige Praxiseinheit musst du zusätzlich absolvieren, sofern für dich keine andere Ausnahme gilt.
Hast du spätestens bis zum 30. Juni 2027 den verpflichtenden Wiener Hundeführschein erfolgreich abgelegt, werden sowohl der theoretische als auch der praktische Teil anerkannt. Du bist damit von beiden Teilen des bundesweiten Sachkundenachweises befreit.
Die eigenständigen Wiener Vorschriften für Listenhunde und den verpflichtenden Hundeführschein bleiben davon unberührt.
Was lerne ich beim Sachkundenachweis?
Der Sachkundenachweis soll nicht nur rechtliche Vorgaben vermitteln. Im Mittelpunkt stehen eine verantwortungsvolle Hundehaltung, das Verständnis für das Verhalten des Hundes und ein sicherer Umgang in typischen Alltagssituationen.
Im vierstündigen Theorieteil werden die wichtigsten Grundlagen für eine verantwortungsvolle Hundehaltung behandelt. Dazu gehören:
– Rechtliche Grundlagen der Hundehaltung, insbesondere das Tierschutzgesetz, die 2. Tierhaltungsverordnung sowie für Wien relevante Vorschriften wie das Wiener Tierhaltegesetz, das Hundeabgabegesetz, die Grünanlagenverordnung und die Reinhalteverordnung
– Verantwortung, Zeitaufwand und laufende Kosten der Hundehaltung
– Auswahl und Herkunft eines Hundes sowie Risiken unseriöser Angebote und von Qualzucht
– Haltung, Ernährung, Pflege und Gesundheit
– Entwicklung vom Welpen zum erwachsenen Hund
– Sozialverhalten, Ruhebedürfnis und geeignete Beschäftigung
– Körpersprache sowie Stress-, Angst- und Beschwichtigungssignale
– Gefahrenvermeidung und häufige Missverständnisse zwischen Mensch und Hund
– Lernverhalten, positive Verstärkung und tierschutzkonforme Ausbildung
– Verhalten bei Begegnungen mit Weidetieren und Notfällen im Almgebiet
Für den neuen bundesweiten Sachkundenachweis werden einheitliche Vortragsunterlagen verwendet. Der während der Wiener Übergangsregelung weiterhin angebotene Wiener Theoriekurs behandelt zusätzlich ausdrücklich die für Wien maßgeblichen Vorschriften.
Die zweistündige Praxiseinheit findet gemeinsam mit dem eigenen Hund statt. Dabei geht es um einen tierschutzkonformen und alltagstauglichen Umgang mit dem Hund.
Behandelt werden insbesondere:
– Tierschutzkonformes Training
– Erkennen und Verstehen der Körpersprache des Hundes
– Tierschutzkonformer Umgang mit dem Hund
– Richtiger Einsatz von passendem Equipment wie Halsband, Brustgeschirr, Leine und Maulkorb
– Bewältigung alltäglicher Umwelt- und Stresssituationen, etwa bei Begegnungen mit anderen Hunden, Radfahrern oder Kindern
Verwendete Ausrüstung darf dem Hund keine Schmerzen zufügen, seine Atmung nicht erschweren und weder das Hecheln noch die Wasseraufnahme verhindern. Ein Maulkorb muss zur Größe und Kopfform des Hundes passen und ausreichend Platz zum Hecheln und Trinken bieten.
Wer muss den Sachkundenachweis für Hunde machen?
Entscheidend ist nicht, wer gelegentlich mit dem Hund spazieren geht, sondern wer als Halter in der Heimtierdatenbank eingetragen ist und den Hund im eigenen Haushalt hält. Für frühere oder bereits bestehende Hundehaltungen gelten mehrere Ausnahmen.

Den Sachkundenachweis muss grundsätzlich jene Person absolvieren, auf die der neu aufgenommene Hund in der Heimtierdatenbank registriert wird und die für seine Haltung verantwortlich ist.
Die Verpflichtung gilt für neue Hundehaltungen ab dem 1. Juli 2026. Der Theorieteil muss bereits vor Aufnahme des Hundes absolviert werden, sofern keine gesetzliche Ausnahme zutrifft.
Den vierstündigen Theorieteil musst du vor Beginn der Hundehaltung absolvieren. Die Teilnahmebestätigung wird anschließend bei der Registrierung des Hundes in der Österreichischen Heimtierdatenbank hochgeladen.
Zusätzlich musst du deinen Hund in Wien innerhalb von 14 Tagen zur Hundeabgabe anmelden. Im Anmeldeformular wird auch abgefragt, ob ein Sachkundenachweis vorhanden ist.
Nein. Leben mehrere Personen mit dem Hund zusammen, muss grundsätzlich nur der in der Heimtierdatenbank eingetragene Halter den Sachkundenachweis absolvieren.
Für andere Personen im Haushalt ist der Kurs nicht verpflichtend. Ein freiwilliger Besuch kann dennoch sinnvoll sein, wenn sie den Hund regelmäßig betreuen oder führen.
Wer zum Zeitpunkt der Aufnahme eines weiteren Hundes bereits einen oder mehrere Hunde hält, ist vom verpflichtenden Theorie- und Praxisteil ausgenommen.
Die bestehende Hundehaltung muss durch die Registrierung in der Heimtierdatenbank nachgewiesen werden können.
Du bist vom Sachkundenachweis ausgenommen, wenn du innerhalb der letzten zwei Jahre bereits einen Hund gehalten hast. Die frühere Hundehaltung muss mindestens zwei Jahre gedauert haben und durch die Registrierung in der Heimtierdatenbank nachweisbar sein.
Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem du den neuen Hund aufnimmst. Liegt das Ende der früheren Hundehaltung länger als zwei Jahre zurück, gilt diese Ausnahme nicht mehr automatisch.
Liegt das Ende deiner früheren Hundehaltung länger als zwei Jahre, aber höchstens sieben Jahre zurück, kannst du dennoch vom Theorie- und Praxisteil befreit sein.
Dafür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
– Du hast den früheren Hund mindestens zwei Jahre lang gehalten.
– Die frühere Haltung ist durch die Registrierung in der Heimtierdatenbank nachweisbar.
– Du hast eine Ausbildung positiv abgeschlossen, die besondere Kenntnisse zur Haltung und zum Umgang mit Hunden vermittelt.
Liegt die frühere Hundehaltung mehr als sieben Jahre zurück oder fehlt einer dieser Nachweise, gilt diese Ausnahme nicht.
Die frühere Hundehaltung musst du durch die Registrierung des Hundes in einer Datenbank gemäß § 24a Tierschutzgesetz nachweisen. In der Regel erfolgt das über die Österreichische Heimtierdatenbank.
Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass du als Halter registriert warst und die erforderliche Mindestdauer der früheren Hundehaltung erfüllt ist. Kannst du die frühere Haltung nicht nachweisen, gilt die Ausnahme nicht und du musst den Sachkundenachweis absolvieren.
Wo kann ich den Sachkundenachweis in Wien machen?
Theorie- und Praxisteil dürfen nur von dafür anerkannten Kursanbietern durchgeführt werden. Geeignete Angebote findest du in Wien und teilweise auch an Kursorten im direkten Wiener Umland.
Entscheidend ist nicht allein die Adresse des Kursorts, sondern ob der konkrete Kurs offiziell für Wien anerkannt beziehungsweise in einer Wiener Kursübersicht angeführt ist.
Für den neuen bundesweiten Sachkundenachweis veröffentlicht die Stadt Wien eine Liste der Personen, die den Theorie- und Praxisteil für eine Hundehaltung in Wien anbieten dürfen.
Wichtig: In Wien finden sowohl der Theoriekurs als auch die Praxiseinheit vor Ort statt. Reine Videoaufzeichnungen oder Selbstlernangebote gelten nicht als Sachkundenachweis.
Prüfe vor der Anmeldung, ob das konkrete Angebot für Hundehalter in Wien gilt und ob nur der Theorieteil oder auch die Praxiseinheit angeboten wird.
Für eine geplante Hundehaltung in Wien musst du den neuen Sachkundenachweis grundsätzlich in Wien absolvieren. Der Kurs ist in jenem Bundesland zu besuchen, in dem die Tierhaltung aufgenommen werden soll.
Ziehst du später mit deinem Hund in ein anderes Bundesland, bleibt der bereits absolvierte bundesweite Sachkundenachweis grundsätzlich gültig. Zusätzliche landesrechtliche Vorschriften des neuen Wohnorts können trotzdem gelten.
Während der Übergangsregelung bis einschließlich 30. Juni 2027 können einzelne Kurse des bisherigen Wiener Sachkundenachweises auch außerhalb der Wiener Stadtgrenze stattfinden. Entscheidend ist, dass der konkrete Kurs in der offiziellen Wiener Kursübersicht angeführt ist.
Der bisherige vierstündige Wiener Theoriekurs kostet derzeit 60 Euro. Die Kursgebühr geht vollständig an den jeweiligen Vortragenden.
Für den neuen bundesweiten Theorie- und Praxisteil gibt es keine österreichweit einheitliche Kursgebühr. Die jeweiligen Anbieter heben kostendeckende Teilnahmebeiträge ein und geben die konkrete Höhe selbst bekannt. Erkundige dich daher vor der Anmeldung nach den Kosten für beide Teile und danach, ob Theorie und Praxis getrennt verrechnet werden.
Stand der Preisangabe: August 2026
Fragen zur Praxiseinheit
Die Praxiseinheit ergänzt den Theorieteil um den gemeinsamen Alltag mit deinem Hund. Hier erfährst du, wie sie abläuft, welche Anforderungen gelten und unter welchen Voraussetzungen ein bereits besuchter Hundeschulkurs anerkannt werden kann.
Die Praxiseinheit ist keine klassische Gehorsamsprüfung. Entscheidend ist, dass du deinen Hund im Alltag sicher und tiergerecht führen kannst.
Wichtig: Dein Hund muss bei der Praxiseinheit mindestens sechs Monate alt sein. Die Einheit muss innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der Hundehaltung absolviert werden.
Je nach Anbieter findet die Einheit einzeln oder in einer kleinen Gruppe statt. Auch bereits besuchte Hundeschulkurse werden nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt.
Die Praxiseinheit kann einzeln oder in einer Kleingruppe stattfinden. Laut den Erläuterungen zum neuen Sachkundenachweis sind Kleingruppen mit bis zu fünf Teilnehmern möglich.
Ob ein Anbieter Einzeltermine, Gruppentermine oder beide Varianten anbietet, erfährst du direkt bei der Anmeldung.
Nicht automatisch. Ein Hundeschulkurs gilt nur dann als verpflichtende Praxiseinheit, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
– Die Person, die die Praxiseinheit durchführt, ist von der zuständigen Landesregierung namentlich als geeignet veröffentlicht. Eine Qualifikation als tierschutzqualifizierter Hundetrainer kann dafür eine Grundlage sein, ersetzt die offizielle Listung aber nicht.
– Der Kurs umfasst die vorgeschriebenen Inhalte der Praxiseinheit.
– Die Teilnahme wird auf dem dafür vorgesehenen Formular bestätigt.
Ein gewöhnlicher Hundeschulkurs, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ersetzt die verpflichtende Praxiseinheit nicht.
Sachkundenachweis bei adoptierten Hunden
Die Verpflichtung hängt nicht davon ab, woher der Hund kommt. Sie gilt grundsätzlich auch bei einer Übernahme aus dem Tierheim, von einer Tierschutzorganisation, von einem Züchter oder von einer Privatperson. Entscheidend ist, ob du eine neue Hundehaltung beginnst und ob für dich eine Ausnahme gilt.
Auch bei der Adoption eines Hundes aus einem Tierheim musst du den verpflichtenden Theorieteil vor der tatsächlichen Übernahme des Hundes absolvieren. Für eine erste Anfrage oder ein Kennenlernen ist der Nachweis gesetzlich noch nicht erforderlich.
Tierheime und Tierschutzorganisationen dürfen die Teilnahmebestätigung jedoch bereits früher im Vergabeprozess verlangen. Das TierQuarTier Wien fragt beispielsweise schon im Anfrageformular ab, ob der Sachkundenachweis absolviert oder zumindest ein Kurstermin gebucht wurde. Kläre die Voraussetzungen daher frühzeitig und warte mit der Kursbuchung nicht bis unmittelbar vor der geplanten Übergabe.
Die Bestätigung über den Theorieteil muss bei der Registrierung des Hundes in der Österreichischen Heimtierdatenbank hochgeladen werden. Manche Tierheime übernehmen diese Registrierung für den neuen Halter. Die Anmeldung zur Wiener Hundeabgabe ist davon getrennt.
Nach der Übernahme musst du innerhalb von zwölf Monaten zusätzlich die zweistündige Praxiseinheit mit deinem Hund absolvieren. Der Hund muss bei der Praxiseinheit mindestens sechs Monate alt sein.
Wichtig zur Gültigkeit: Der während der Wiener Übergangsregelung angebotene Wiener Sachkundenachweis ist laut offizieller Wiener Information ab dem Kursbesuch zwei Jahre gültig. Absolviere ihn daher rechtzeitig, aber nicht mehrere Jahre auf Vorrat.
Der Theorieteil muss abgeschlossen sein, bevor der Hund bei dir einzieht und du seine Haltung übernimmst. Er muss rechtlich nicht bereits bei der ersten Anfrage oder beim Kennenlernen des Hundes vorliegen.
Tierheime und Tierschutzorganisationen können den Nachweis jedoch schon früher im Vergabeprozess verlangen. Erkundige dich deshalb vorab nach den jeweiligen Voraussetzungen und plane den Kurs rechtzeitig ein.
Offizielle Informationen und Selbstcheck
Noch unsicher, ob du den Sachkundenachweis brauchst?
Ob eine Ausnahme gilt, hängt unter anderem davon ab, ob und wie lange du bereits einen Hund gehalten hast und ob diese Haltung nachweisbar ist. Für die Beurteilung deines konkreten Falls kannst du die offiziellen Informationen und den Selbstcheck des Bundes nutzen.
