Leinen- und Maulkorbpflicht in Wien

Wo muss mein Hund in Wien an die Leine, wann braucht er einen Maulkorb und wann gelten sogar beide Pflichten gleichzeitig? Die Regeln unterscheiden sich je nach Ort und teilweise auch danach, um welchen Hund es sich handelt.

Hier findest du die wichtigsten Vorgaben für öffentliche Orte, Parks, öffentliche Verkehrsmittel, Hundezonen und besondere Situationen in Wien übersichtlich erklärt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • An öffentlichen Orten gilt grundsätzlich Leine oder Maulkorb
  • In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen gilt Leinenpflicht.
  • An Orten mit größeren Menschenansammlungen, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen, gilt Maulkorbpflicht.
  • Für bissige Hunde gilt an öffentlichen Orten grundsätzlich Maulkorbpflicht.
  • Für Listenhunde gelten deutlich strengere Regeln und grundsätzlich Leine und Maulkorb gleichzeitig.
  • Assistenzhunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz (Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde) sind während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung von der Leinen- und Maulkorbpflicht ausgenommen.

Leine oder Maulkorb: Was gilt grundsätzlich in Wien?

An öffentlichen Orten müssen Hunde in Wien grundsätzlich entweder an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen. Entscheidest du dich für die Leine, muss sie so verwendet werden, dass du deinen Hund jederzeit beherrschen kannst.

Diese Grundregel gilt allerdings nicht überall uneingeschränkt. Für bestimmte Orte und Situationen schreibt das Wiener Tierhaltegesetz ausdrücklich die Leine oder den Maulkorb vor. Für Listenhunde und bissige Hunde gelten zusätzliche Bestimmungen.

Ausnahme Assistenzhunde: Die Wiener Leinen- und Maulkorbpflicht gilt während der bestimmungsgemäßen Verwendung nicht für Assistenzhunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Dazu zählen Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.

An vielen öffentlichen Orten kannst du grundsätzlich wählen: Dein Hund trägt entweder einen Maulkorb oder wird an der Leine geführt.

Führst du deinen Hund an der Leine, musst du ihn damit jederzeit beherrschen können. Eine sehr lange oder ausgezogene Flexileine kann deshalb problematisch sein, wenn dadurch keine ausreichende Kontrolle mehr gewährleistet ist.

Wichtig: Diese Wahlmöglichkeit gilt nur dort, wo keine strengere Vorschrift besteht. In Parks, bei größeren Menschenansammlungen oder für bestimmte Hunde gelten eigene Regeln.

Der Begriff umfasst deutlich mehr als Straßen und Gehsteige. Dazu zählen beispielsweise Straßen, Plätze, land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie frei zugängliche Teile von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen.

Auch gemeinschaftlich genutzte Bereiche von Wohnhausanlagen können darunterfallen, etwa ein Stiegenhaus oder ein geschlossener Innenhof, wenn diese Flächen auch von Personen genutzt werden, die nicht mit dir im selben Haushalt leben.

Wo gilt in Wien Leinenpflicht?

In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen gilt in Wien Leinenpflicht. Ein Maulkorb ersetzt die Leine dort nicht. Zusätzlich können für einzelne Parks oder Bereiche besondere Regeln oder ein vollständiges Hundeverbot gelten. Davon ausgenommen sind unter anderem Assistenzhunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung.

Wenn Hunde in einer öffentlich zugänglichen Parkanlage erlaubt sind, müssen sie dort grundsätzlich an der Leine geführt werden. Das gilt auch dann, wenn dein Hund einen Maulkorb trägt. Die allgemeine Wahlmöglichkeit „Leine oder Maulkorb“ greift in Parkanlagen nicht. Beachte zusätzlich die Beschilderung vor Ort: In manchen Wiener Parks oder einzelnen Bereichen gilt ein vollständiges Hundeverbot.

Auf gekennzeichneten Lagerwiesen gilt ebenfalls Leinenpflicht. Auch hier ersetzt ein Maulkorb die Leine nicht.

Entscheidend ist, ob die Fläche als Lagerwiese gekennzeichnet ist. Für andere Grünflächen gilt nicht automatisch dieselbe Sonderregel.

Nicht automatisch. Die Stadt Wien weist darauf hin, dass Hunde in öffentlich zugänglichen Parkanlagen von Grün- und Pflanzungsflächen fernzuhalten sind.

Ausgenommen sind insbesondere dafür vorgesehene Rasenflächen in Hundezonen und Hundeauslaufplätzen. Welche Bereiche für Hunde freigegeben sind, erkennst du an der jeweiligen Beschilderung.

Wo gilt in Wien Maulkorbpflicht?

An bestimmten öffentlichen Orten reicht die Leine allein nicht aus. Wo üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden, muss dein Hund einen Maulkorb tragen. Dazu zählen unter anderem öffentliche Verkehrsmittel, Geschäftslokale, Veranstaltungen sowie Restaurants und Gasthäuser.

Ausnahme: Assistenzhunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz – also Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde – sind während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung von dieser Maulkorbpflicht ausgenommen.

Das Wiener Tierhaltegesetz nennt ausdrücklich unter anderem Restaurants und Gasthäuser, öffentliche Verkehrsmittel, Geschäftslokale und Veranstaltungen. In diesen Situationen muss dein Hund jedenfalls einen Maulkorb tragen. Eine Leine allein genügt dort nicht.

Ja. Restaurants und Gasthäuser werden im Wiener Tierhaltegesetz ausdrücklich als Beispiele für Orte genannt, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden.

Darf dein Hund grundsätzlich mit ins Lokal, muss er dort daher einen Maulkorb tragen. Ob ein Lokal Hunde überhaupt erlaubt, entscheidet zusätzlich der jeweilige Betreiber.

Auch in Geschäftslokalen und bei Veranstaltungen ist ein Maulkorb verpflichtend. Die Leine allein reicht hier nicht aus.

Zusätzlich kann der Betreiber eines Geschäfts oder der Veranstalter selbst entscheiden, ob Hunde überhaupt mitgebracht werden dürfen oder weitere Vorgaben machen.

Wann gelten Leine und Maulkorb gleichzeitig?

Bei einem Hund, für den keine besonderen Vorschriften gelten, kann sich die gleichzeitige Pflicht aus dem Ort und der Situation ergeben.

Beispiel: In einer öffentlich zugänglichen Parkanlage gilt Leinenpflicht. Findet dort gleichzeitig eine Veranstaltung mit größeren Menschenansammlungen statt, kommt die Maulkorbpflicht hinzu. In diesem Fall braucht dein Hund Leine und Maulkorb.

Für Listenhunde gelten strengere Regeln. Ab einem Alter von sechs Monaten müssen sie an öffentlichen Orten grundsätzlich mit Leine und Maulkorb gleichzeitig geführt werden.

Eine wichtige Ausnahme sind vollständig umzäunte Hundezonen. Dort dürfen sich Listenhunde grundsätzlich ohne Leine und ohne Maulkorb bewegen. Auf nicht eingezäunten Hundeauslaufplätzen bleibt für sie dagegen die Maulkorbpflicht bestehen.

Bissige Hunde müssen an öffentlichen Orten jedenfalls einen Maulkorb tragen. Eine generelle zusätzliche Leinenpflicht allein wegen der Einstufung als bissiger Hund ergibt sich daraus nicht.

Gilt am jeweiligen Ort jedoch zusätzlich Leinenpflicht – etwa in einer öffentlich zugänglichen Parkanlage –, muss der Hund Leine und Maulkorb tragen. Auch auf Hundeauslaufplätzen bleibt für bissige Hunde die Maulkorbpflicht bestehen.

Was gilt in Hundezonen und Hundeauslaufplätzen?

Hundezonen und Hundeauslaufplätze sind von der allgemeinen Leinen- und Maulkorbpflicht ausgenommen. Hunde dürfen sich dort grundsätzlich ohne Leine und ohne Maulkorb bewegen. Für Listenhunde und bissige Hunde gelten allerdings zusätzliche Regeln.

Ja. In einer ausgewiesenen Hundezone darf sich dein Hund grundsätzlich ohne Leine und ohne Maulkorb bewegen.

Hundezonen sind entsprechend gekennzeichnet. Sie sind nicht zwingend eingezäunt: Neuere Hundezonen müssen eingezäunt sein, bei älteren Anlagen gibt es auch nicht umzäunte Hundezonen.

Eine Hundezone ist eine eigens ausgewiesene Fläche innerhalb einer Parkanlage. Hundeauslaufplätze können dagegen auf anderen geeigneten Grünflächen eingerichtet werden und sind nicht eingezäunt.

Für normale Hunde ist der Unterschied bei Leine und Maulkorb gering: Auf beiden Flächen dürfen sie grundsätzlich frei laufen. Relevant wird die Unterscheidung vor allem bei Listenhunden.

Listenhunde dürfen nur in umzäunten Hundezonen ohne Leine und ohne Maulkorb laufen. In nicht umzäunten Hundezonen und auf Hundeauslaufplätzen müssen sie einen Maulkorb tragen.

Für bissige Hunde gilt eine strengere Regel: Sie müssen sowohl in Hundezonen als auch auf Hundeauslaufplätzen einen Maulkorb tragen.

Welche Anforderungen muss ein Maulkorb erfüllen?

Der Maulkorb muss so groß sein, dass dein Hund damit ungehindert hecheln und trinken kann. Er darf nicht in den Augenbereich reichen, nicht scheuern und den Hund nicht am Öffnen des Mauls hindern.

Zwischen Nasenspitze und Maulkorb sollte außerdem ausreichend Abstand bleiben. Gleichzeitig muss der Maulkorb so sicher sitzen, dass dein Hund ihn nicht selbstständig abstreifen kann.

Nein. Maulschlaufen sind in ganz Österreich grundsätzlich verboten. Das Verbot ergibt sich aus dem bundesweiten Tierschutzgesetz und gilt daher nicht nur in Wien.

Maulschlaufen fixieren den Fang so, dass der Hund sein Maul nicht ausreichend öffnen kann. Dadurch können insbesondere Hecheln und Wasseraufnahme verhindert werden. Genau solche Vorrichtungen verbietet das Tierschutzgesetz. Sie sind kein zulässiger Ersatz für einen Maulkorb.

Das Verbot betrifft grundsätzlich nicht nur die Verwendung, sondern auch Erwerb und Besitz solcher Vorrichtungen. Gesetzliche Ausnahmen bestehen unter anderem für die kurzfristige Verwendung durch Tierärzte sowie im Diensthundebereich.

Für den normalen Hundehalter gilt daher eindeutig: Maulschlaufen nicht kaufen und nicht verwenden. Stattdessen einen ausreichend großen, gut sitzenden Maulkorb verwenden, mit dem der Hund hecheln und trinken kann.

Ja. Das ist ausdrücklich vorgeschrieben. Ein geeigneter Maulkorb muss so viel Platz bieten, dass dein Hund hecheln und Wasser aufnehmen kann.

Ein Modell, bei dem der Hund den Fang praktisch nicht öffnen kann, erfüllt diese Anforderungen nicht – auch wenn es äußerlich wie ein Maulkorb aussieht.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen die allgemeine Leinen- oder Maulkorbpflicht, die Leinenpflicht in Parks oder die Maulkorbpflicht an Orten mit größeren Menschenansammlungen können mit Geldstrafen von bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

Wie hoch eine Strafe tatsächlich ausfällt, hängt vom konkreten Verstoß und den Umständen des Einzelfalls ab. Der Höchstbetrag bedeutet daher nicht, dass beispielsweise ein erstmaliger Verstoß automatisch mit 20.000 Euro bestraft wird.

Bei bestimmten Verstößen ja. Wer gegen die allgemeine Leinen- oder Maulkorbpflicht verstößt, muss mit einer Mindeststrafe von 100 Euro rechnen.

Bei einem Verstoß gegen die Maulkorbpflicht für bissige Hunde beträgt die gesetzliche Mindeststrafe 200 Euro. Auch für Verstöße gegen die besondere Leinen- und Maulkorbpflicht für Listenhunde sieht das Wiener Tierhaltegesetz eine Mindeststrafe von 100 Euro vor.

Gibt es spezielle Ausnahmen von der Leinen- und Maulkorbpflicht?

Ja. Für Assistenzhunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz gilt in Wien eine wichtige Ausnahme von der Leinen- und Maulkorbpflicht. Dazu zählen Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.

Assistenzhunde sind während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung von der Wiener Leinen- und Maulkorbpflicht ausgenommen. Das umfasst sowohl den tatsächlichen Einsatz als auch die Ausbildung des Hundes.

Der Hintergrund ist klar: Ein Assistenzhund muss seine Aufgaben zuverlässig erfüllen können. Eine verpflichtende Leine oder ein Maulkorb kann diese Unterstützung je nach Aufgabe erheblich einschränken oder unmöglich machen.

Das Bundesbehindertengesetz unterscheidet drei Formen von Assistenzhunden:

  • Blindenführhunde unterstützen blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen bei der Orientierung und Mobilität.
  • Servicehunde helfen Menschen mit Behinderung bei alltäglichen Verrichtungen und individuellen Unterstützungsaufgaben.
  • Signalhunde unterstützen insbesondere Menschen mit Hörbehinderung oder bestimmten chronischen Erkrankungen, indem sie relevante Signale oder gesundheitliche Veränderungen anzeigen

Staatlich zertifizierte Assistenzhunde tragen ein markenrechtlich geschütztes Logo auf Kenndecken, Führ-, Brustgeschirren oder Halsbändern und sind im Behindertenpass der betroffenen Person eingetragen.

Assistenzhunde sind während ihres Einsatzes an einer entsprechenden Kennzeichnung erkennbar. Auch wenn eine Kontaktaufnahme freundlich gemeint ist: Bitte lenke einen arbeitenden Assistenzhund nicht ab. Streicheln, Ansprechen oder Füttern kann seine Konzentration beeinträchtigen und dadurch auch den Menschen gefährden, den er unterstützt.

Achte außerdem darauf, Assistenzhund-Teams nicht unnötig zu behindern. Zugänge, Wege und Durchgänge sollten frei bleiben. Hindernisse können insbesondere für blinde Menschen oder Rollstuhlfahrer gefährliche Umwege notwendig machen.

Wichtig im Notfall: Kommt dir ein Assistenzhund alleine entgegen und trägt oder bringt einen Gegenstand mit der Aufschrift „Hilfe“, solltest du ihm folgen. Dieses Verhalten kann darauf hinweisen, dass sein Halter Hilfe benötigt.

Auch anhaltendes Bellen neben dem Halter kann bei einem Assistenzhund ein antrainiertes Notfallsignal sein. In diesem Fall solltest du nachsehen, ob die Person Unterstützung benötigt, und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten oder den Notruf verständigen.

Kurz gesagt: Nicht ablenken, Wege freihalten und ungewöhnliche Signale des Assistenzhundes ernst nehmen.

Offizielle Informationen zur Leinen- und Maulkorbpflicht

Leinen- und Maulkorbpflicht in Wien

Die Stadt Wien erklärt die allgemeinen Regeln, besondere Pflichten in Parks und bei Menschenansammlungen sowie die Anforderungen an einen geeigneten Maulkorb.

Wiener Tierhaltegesetz

Die gesetzlichen Grundlagen zur Leinen- und Maulkorbpflicht findest du insbesondere in § 5 Wiener Tierhaltegesetz.

Hundezonen und Hundeauslaufplätze

Die Stadt Wien informiert über die Regeln in Hundezonen und Hundeauslaufplätzen sowie über die dort geltenden Besonderheiten für Listenhunde und bissige Hunde.

Informationen über Assistenzhunde

Mehr über Aufgaben und Ausbildung von Assistenzhunden und zu den gesetzliche Bestimmungen.